VERSCHIEDENE INFORMATIONEN
Veröffentlichungspflichten im Bereich Beiträge
Ab 1 Jänner 2018 Beiträge, die von öffentlichen Verwaltungen ausgezahlt werden, unterliegen der Veröffentlichungspflicht.
Die Veröffentlichungsfplicht besteht nur für Gesmatbeträge von 10.000 Euro und mehr, die im Lauf eines Jahres vom Amt für Energie und Klimaschutz ausgezahlt werden.
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Auf folgender Seite finden Sie nähere Informationen bezüglich Beiträge und Förderungen, welche pflichtend im Nationalen Register der Staatsförderungen ("Registro nazionale degli aiuti di stato") einzutragen sind: